Stiftungszweck

Die Eheleute Martin Johann und Rosmarie Ursula Schmitt geb. Rigling haben am 09.06.1994 ein gemeinschaftliches Testament in Form des öffentlichen Testaments errichtet. Ihr Vermögen soll in eine Stiftung eingehen, die den Namen ,,Rigling-Schmitt-Stiftung“ führt. Zweck der Stiftung wird insbesondere durch die Zuwendung aus den Reinerträgen des Stiftungsvermögens zu angemessenen Anteilen an caritative Verbände, an Krankenanstalten, an Pflegestationen, an Altenheime, an Behindertenstatten usw., verwirklicht.

Mit dem Tode von Frau Rosemarie Schmitt am 22.11.2019 wurde gem. Testament Herr Peter Kowatzki als Testamentsvollstrecker eingesetzt und es wurde die Gründung der Rigling-Schmitt-Stiftung angegangen.

Mit der Verfügung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 10.03.2021, RPF14-0563-614 wurde die „Rigling-Schmitt-Stiftung“, Sitz in Lörrach, nach § 80 Abs. 1 BGB i.V.m. § 5 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg als rechtsfähig anerkannt.